Prozessinfo mit der Bitte um Veröffentlichung


Wuppertal/Bonn,3.September 99


Antifaschist zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt, Gericht unterschlägt entlastendes Beweismaterial!


Kurzinfo:

Am letzten letzten Verhandlungstag (2.9.) gegen einen 24jaerigen Wuppertaler Antifaschisten, der im Verlauf der antifaschistischen Straßenblockade gegen den NPD-Aufmarsch am 24.10.98 in Bonn einen Polizeibeamten schwer verletzt haben soll, versuchte das Bonner Amtsgericht unter Vorsitz Richter Broeders nicht einmal den Anschein der Rechtstaatlichkeit zu wahren: trotz überwaeltigender Entlastung durch mehrere ZeugInnen am zweiten Prozesstag, folgte es der "Argumentation" des Staatsanwalts, der in seinem Plaedoyer am 2.9. den Beweis der Unschuld des Angeklagten schlichtweg ignorierte. Weder Staatsanwalt Koenig noch Richter Broeder machten sich die Mühe, auf den offensichtlichen Widerspruch zwischen der Belastung durch die vage Identifizierung durch einen Kollegen des bei der Raeumung verletzten Polizeibeamten und dem sicheren Alibi durch die ZeugInnen der Verteidigung einzugehen. Sie bezeichneten zwar alle ZeugInnen als glaubwürdig, maßgeblich für das Urteil war jedoch allein die zweifelhafte Identifizierung (Kapuzenpulli, Sonnebrille, Mütze) des Belastungszeugen. Bei derartig gewaltsamer Unlogik tat es auch nichts mehr zur Sache, daß Richter Broeder in seiner Urteilsbegruendung garselbst davon sprach, daß der Angeklagte 24jaerige Wuppertaler ein markantes Gesicht habe und daher eine Identifizierung zweifelsfrei moeglich sei. Wie das in vermummten Zustand funktionieren soll, blieb sein Geheimnis. Am Ende kam heraus: 10 Monate Haft, die für 3 Jahre auf Bewaehrung ausgesetzt werden plus 100 Stunden gemeinnuetziger Arbeit.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf 2 Jahre ohne Bewaehrung (!) plaediert, die Verteidigerin des Angeklagten, die das Verfahren als politischen Prozess, in dem es einzig darauf ankomme, eine antifaschistischen Demonstranten zu verurteilen, egal ob dessen Schuld im Sinne des Rechtssystems erwiesen ist oder nicht, auf Freispruch aufgrund der erwiesenen Unschuld des Angeklagten.

In dem Verfahren wurden mehrfach Beweisantraege der Verteidigung auf Sichtung des kompletten Polizeivideomaterials vom 24.10.98 und Vernehmung weiterer Polizeibeamte zur Entlastung des Angeklagten durch Richter Broeder abgelehnt, obwohl selbst der Staatsanwalt hiergegen keine Einwaende hatte.

Verteidigung und Angeklagter ueberlegen nun, welche Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden koennen. Fuer das gelaufene Verfahren und etwaige Berufungs- oder Revisionsverfahren ist der Angeklagte weiterhin dringend auf finanzielle Unterstuetzung angewiesen. In Kuerze folgt eine Erklaerung der Prozessgruppe und des Angeklagten.


Unterstützt den Angeklagten mit Prozeßkohle:
Spendenkonto Freie Medien e.V., Konto-Nr.:470834-437, Postbank Essen,
BLZ 36010043 Stichwort: Prozeß Bonn


Kontakt: Infoladen Wuppertal, Brunnenstr. 41, 42105 Wuppertal, Tel/Fax: 0202/311790








Aufruf mit der Bitte um Veroeffentlichung

Bonn: Prozess gegen Antifaschisten wird am 2.9. fortgesetzt, Kommt weiterhin nach Bonn!


Kurzinfo:

Nachdem sich Richter und Staatsanwalt bereits sicher waren, dass der Angeklagte Antifaschist aus Wuppertal, der des schweren Landfriedensbruchs und gefaehrlicher Koerperverletzung angeklagt ist, der Flaschenwerfer sei, der während der Gegendemonstration gegen den NPD-Aufmarsch am 24.10.98 in Bonn einen Polizeibeamten schwer verletzt haben soll, kam am zweiten Verhandlungstag (30.8.) nun die Wende: mehrere ZeugInnen bestaetigten uebereinstimmend, daß der Angeklagte mitnichten der Taeter gewesen sein konnte, weil er sich erstens an voellig anderer Stelle als der vermeintliche Flaschenwerfer aufgehalten hatte und zweitens zum entscheidenden Zeitpunkt sich um eine durch die Polizei schwerverletze Freundin kuemmerte, was zudem durch das Einsatzprotokoll des Rettungswagens untermauert wurde. Ausserdem bestaetigte eine Polizeibeamtin der Wuppertaler Einsatzhunderschaft, dass an der Stelle, wo sich der Angeklagte aufhielt, weder Flaschen noch sonst irgendetwas gegen PolizeibeamtInnen geworfen wurde. Auf diese überwaeltigend entlastenden Beweise reagierten Richter Broeder und Staatsanwalt Koenig dann auch sichtlich konsterniert, und mussten aufgrund der nunmehr "komplizierten Beweislage" (Richter Broeder) den Prozess abermals vertagen lassen, da nun an eine schnelle Verurteilung des Angeklagten aufgrund der aeusserst schwammigen Identifizierung eines einzigen Polizeibeamten anhand der Taetermerkmale: Kapuzenpulli, Sonnenbrille und "hervorstechender Nase" (die der Angklagte im übrigen nicht hat!) nicht mehr zu denken ist. Der nächste Termin ist nun Donnerstag, den 2. September 99.

Gerichtstermin: Donnerstag, 2. September, 11.00 Uhr, Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 23, Saal 36


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Aufruf mit der Bitte um Veroeffentlichung

Der Prozess gegen Antifaschisten geht weiter, Kommt am 30. August nach Bonn!

Gerichtstermin: Montag, 30.08.99, 9.00 Uhr, Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr.23, Raum 36


Am Mittwoch, 25.08.99 fand vor dem Bonner Amtsgericht der erste Termin im Verfahren gegen Martin aus Wuppertal statt, der beschuldigt wird, am 24.10.98 bei einer antifaschistischen Gegendemonstration gegen den NPD-Aufmarsch in Bonn einen Polizeibeamten schwer verletzt zu haben (siehe auch Erklaerung des Angeklagten, die er bei seiner Einlassung vor Gericht vortrug). Von Beginn an wurde deutlich, daß Richter Broeder es auf eine schnelle Verurteilung angelegt hatte. Obwohl der Hauptbelastungszeuge, ein Bereitschaftspolizist aus Bochum, nur sehr vage Kriterien zur Identifikation des Angeklagten als angeblichen Taeter angeben konnte (Kapuzenshirt, Sonnenbrille, "hervorstechende Nase") und darueber hinaus wesentliches Material zur Entlasstung des Angeklagten bereits in der Akte offensichtlich nicht mit berücksichtigt wurde, reichte die Aussage des Zeugen bereits aus, um ins Detail gehende Fragen der Anwaeltin des Angeklagten bezueglich der Guete der angegebenen "Taetermerkmale" zur zweifelsfreien Identifikation abzuwürgen und auf ein schnelles Ende des Verfahrens zu draengen. Ein Antrag auf Sichtung bisher unberuecksichtigt gebliebenen Polizeivideomaterials zur Entlasstung des Angeklagten wurde abgelehnt. Daraufhin wurde von der Verteidigung die Anhoerung mehrerer ZeugInnen beantragt, darunter eine Polizeibeamtin der Wuppertaler Einsatzhundertschaft, die bezeugen koennen, dass der Angeklagte mitnichten der Taeter gewesen sein kann. Der Prozess wird nun am kommenden Montag fortgesetzt.

Im folgenden dokumentieren wir die Erklaerung des Angeklagten, die er bei seiner Einlassung vor Gericht vortrug:

Erklaerung des Angeklagten vor Gericht

Am 24.10.98 bin ich gemeinsam mit anderen AntifaschistInnen nach Bonn gefahren, um mich dem von NPD-Faschisten geplanten Naziaufmarsch in den Weg zu stellen. In Bonn gastierte zu diesem Zeitpunkt die Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944" des Hamburger Instituts für Sozialforschung. Sie belegt, dass entgegen anderslautener Geschichtsmythen, die Wehrmacht maßgeblich an der systematischen Ermordung von Juden, WiderstandskaempferInnen sowie an Verbrechen gegen Teile der jeweiligen Bevoelkerungen wie beispielsweise in Serbien und Weißrußland beteiligt war. Dies mußte für viele heute noch lebender Generationen, die als einfache Soldaten in diese Verbrechen verstrickt waren sowie solche, die sich auf ihre Identitaet als Deutsche etwas einbilden, als Provokation gelten. Bis in buergerliche Kreise hinein fuehlte man sich gekraenkt, zu sehr standen Institutionen wie Gerichtsbarkeit oder die Bundeswehr personell und ideologisch in der Kontinuitaet des deutschen Faschismus. Daneben mobilisierten die Nazis der NPD, die in den letzen Jahren zu einem Sammelbecken militanter Neonazis wurde, zu fast jedem Ausstellungsort, um mit an die Tradition faschistischer Aufmaersche der 20er und 30er Jahre anknuepfenden Aufmaerschen, gegen die - wie sie meinen - Verunglimpfung ihrer Großvaeter respektive der damaligen Wehrmachtsoldaten zu protestieren. Massenaufmaersche an den Orten, in denen die Ausstellung gezeigt wurde, sollten die Vormachtstellung der NPD in der deutschen Neonaziszene festigen. Idee ist nicht zuletzt, faschistische Inhalte und die sehr handgreifliche Bedrohung faschistischen Strassenterrors an allen Orten der Republik oeffentlich zu etablieren. In Bonn erschienen dann auch etwa 800 militante Nazis aus dem gesamten Bundesgebiet auf dem von NPD und JN organisierten Naziaufmarsch, darunter zahlreiche der sogenannten "freien Kameradschaften", die vor allem in Nord- und Ostdeutschland die militanten Naziszene organisieren und für Überfälle und Mordanschlaege auf Nichtdeutsche, Punks und Linke verantwortlich sind. In Saarbruecken gab es bereits einen Sprengstoffanschlag auf die Ausstellung, viele der NPD-Kader sind nachweislich an faschistischen Uebergriffen und Anschlaegen beteiligt. Als wir hoerten, dass der Aufmarsch gerichtlich erlaubt wuerde und zu erwarten war, dass die Polizei diesen in seinem Ablauf wird durchsetzen wollen, waren wir sehr empoert und fuhren nach Bonn, um uns der antifaschistischen Gegendemonstration anzuschließen. Nachdem die geplante Route der Nazis bekannt wurde folgte ich der Gegendemonstration zum Augustusring an der Roemerstrasse, um mich mit mehreren GefaehrtInnen an der Blockade des Naziaufmarsches zu beteiligen. Noch bevor die Nazis sich naeherten, zogen an der noerdlichen Kreuzungseinmuendung, wo auch wir standen, massiv Einheiten der Wuppertaler Bereitschaftspolizei auf, denen wir etwa eine Stunde lang gegenueberstanden. Obwohl der Naziaufmarsch noch vor dem Augustusring zum Rhein umgeleitet wurde, versuchte die Polizei, die Kreuzung zu raeumen. Ich stand zu diesem Zeitpunkt etwa in der dritten Reihe, vor und neben mir standen Leute, die ich kenne. Als die Polizei anfing, uns zu bedraengen, wurde ich von hinten nach vorne gedrueckt und konnte mich nicht bewegen. Nach einiger Zeit fing die Polizei an, trotz ruhigen Verhaltens unsererseits, mit Knueppeln und Tonfas in die Menge zu schlagen. Wir wichen zum Teil zurueck und ploetzlich sah ich, wie eine Freundin nach links fluechtete, bei ihr waren zwei Frauen von der ich eine kenne. Die Fluechtende hatte versucht, nachdem ihr ein Polizist gezielt aber ohne jeden aeußeren Anlaß Traenengas ins Gesicht gesprueht hatte, seitlich dem Getuemmel zu entkommen und wurde dabei hinterruecks mit einem Polizeiknueppel am Ruecken schwer verletzt. Sie brach kurz vor der westlichen Polizeikette zusammen, wo ihr minutenlang von gewissenhaft ihren Dienst vollziehenden Polizeibeamten verweigert wurde, den Kessel mit der schweren Rueckenverletzung zu verlassen. Außerdem bekam sie durch die durch das Traenengas verursachte Schwellung kein Luft mehr und drohte zu ersticken. Erst nach massiver Ueberzeugungsarbeit wurde sie zum Sanitaetsdienst durchgelassen, sie verbrachte eine halbe Woche im Krankenhaus. Ich wurde nicht mit durchgelassen und blieb mit den anderen im Kessel, bis ich rauskam. Ein weiterer Antifaschist, der mit mir nach Bonn gefahren war, wurde durch die Polizei ebenfalls schwer verletzt, er musste eine halbe Woche lang eine schwere Gehirnerschütterung in einem Bonner Krankenhaus behandeln lassen. Der Vorwurf gegen mich ist ganz offensichtlich ein Konstrukt, basierend auf der - psychologisch durchaus verstaendlichen - Projektion eines Polizeibeamten, der angesichts seines verletzten Kollegen im Gefuehl der Ohnmacht, da er die Urheberschaft des angeblichen Flaschenwurfs nicht hat identifizieren koennen, diese auf irgendeinen Antifaschisten projeziert, um an ihm seinen Wunsch nach Vergeltung zu vollziehen. Dabei muß nicht einmal bewusste Absicht hinter dieser Selbstmanipulation stecken. Nicht ganz unwichtig jedoch ist, daß AntifaschistInnen - wie sich empirisch unschwer nachvollziehen läßt - pinzipiell den Institutionen staatlicher Repression als Gefahr für Recht und Ordnung gelten und damit - im Gegensatz zu faschistischen Umtrieben - als substantielle Bedrohung halluziniert werden. Während die Naziaufmaersche der NPD gegen die Wehrmachtsaustellung wie in Muenchen, Muenster, Bonn, Saarbruecken und Kiel durch Gerichte genehmigt und von Polizei notfalls versucht mit brutaler Gewalt durchgeknueppelt zu werden, sind antifaschistische Demonstrationen ueberhaupt mit systematischer Repression und Polizeiübergriffen konfrontiert. So auch in Rostock, wo 1992 die Polizei zuschaute, wie ein faschistischer Mob aus organisierten Nazis und rassistischen Bürgern sich gegen Nichtdeutsche im Progrom uebte. Dort wurde im vergangen Jahr eine antifaschistische Gegendemonstration von Bereitschaftspolizei und Sondereinheiten durch die Stadt gehetzt und zerschlagen, während 3000 durch die NPD mobilisierte Nazis durch die Polizei geschuetzt aufmarschieren konnten. In Bonn wurden am 24.10.98 die antifaschistischen BlockiererInnen nach dem Raeumungsversuch, der selbst aus polizeitaktischen Gruenden voellig ueberfluessig war, bis zum Abend eingekesselt und festgehalten. Deswegen gibt es übrigens eine im Moment anhaengige Klage bei der Staatsanwaltschaft Koeln, in der gegen die Einsatzleitung der Polizei wegen Freiheitsberaubung geklagt wird. Wie auch immer derartige Klagen ausgehen, so belegt die aktuelle Praxis - man ist versucht zu sagen: eindrucksvoll - die Kontinuität staatlicher Verfolgung von AntifaschistInnen in Deutschland, die bis in die Weimarer Zeit zurueckreicht: schon damals wurden antifaschistisch und kommunistisch intendierte Rechtsverstoesse systematisch intensiver und haerter geahndet als solche von Faschisten. Es ist dies die Fortsetzung paranoider Reaktion seitens der Repressionsorgane und weiten Teilen der Gesellschaft auf den Versuch, durch Selbstorganisierung faschistischer Unterdrückung entgegenzutreten und im Verein freier Menschen Alternativen zum herrschenden kapitalistischen System durch reflektierte, ihrer selbst bewußte Individuen zu entwickeln.


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Mitteilung für Presse und interessierte Öffentlichkeit

Kriminalisierung eines Wuppertaler Antifaschisten

Berufungsverfahren gegen Martin wird am 22./25. September in Bonn fortgesetzt

Am 02.09.1999 wurde Martin aus Wuppertal nach drei Verhandlungstagen vor dem Bonner Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf  eine dreijährige Bewährungsfrist, sowie zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Angeklagt wurde Martin aufgrund des Vorwurfs des schweren Landfriedensbruchs, sowie der gefährlichen Körperverletzung. Konkret wird er beschuldigt, während der Gegendemonstration bezüglich des NPD-Aufmarsches in Bonn am 24.10.1998 einen Polizeibeamten durch einen Flaschenwurf schwer verletzt zu haben.
Im Prozess war einziger Belastungszeuge ein Polizeibeamter der Bochumer Bereitschaftspolizei, der behauptete, Martin als Täter identifiziert zu haben. Als Identifikationsmerkmale nannte er Kapuzenpulli, Sonnenbrille und eine "hervorstechende Nase", also eine sehr wage Beschreibung, die auf einen Großteil der DemonstrationsteilnehmerInnen hätte zutreffen können, wobei Martin eine markant "hervorstechende Nase" vermissen lässt. Diesem "Beweis" hinsichtlich Martins vermeintlicher Täterschaft konnte ein lückenloses Alibi entgegengesetzt werden. So wurde durch die Aussage von drei ZeugInnen nachgewiesen, dass sich Martin zur besagten Zeit - als der Flaschenwurf erfolgte - an einer ganz anderen Stelle aufhielt. Dort kümmerte er sich um eine durch die Polizei schwer verletzte Freundin, was nicht zuletzt durch das Einsatzprotokoll des Rettungswagens erwiesen werden konnte. Trotz der eindeutig entlastenden Beweislage berief sich Richter Bröder auf das Konstrukt von Polizei und Staatsanwaltschaft und verurteilte Martin.
Ein Verurteilungswille war schnell zu erkennen. So wurden beispielsweise Beweisanträge zur Sichtung von entlastendem Polizeivideomaterials und zur Vernehmung weiterer Polizeibeamten seitens des Richters abgelehnt, obwohl sogar der Staatsanwalt keine Einwände dagegen hatte.

Eine Aburteilung sollte aber nicht nur im juristischen Sinne erfolgen. Nach dem Prozess kam es zu gezielter Stimmungsmache: im Zwischenbericht ´99 des NRW-Verfassungsschutzes wurde vom Prozess gegen Martin berichtet und im Zusammenhang auf die vermeintliche Gefährlichkeit von antifaschisti-schen Aktivitäten hingewiesen. Hier zeigt sich deutlich, dass versucht wird, jegliche Art von antifaschisti-schem Widerstand zu kriminalisieren und abzuurteilen. Während es alltäglich zu Übergriffen, Überfällen und sogar zu Morden seitens der Nazis kommt (seit der Wiedervereinigung wurden weit mehr als 100 Menschen ermordet), sie immer häufiger mit von der Polizei geschützten Großaufmärschen Präsenz auf den Straßen demonstrieren und sich nicht zuletzt auf den Rassismus aus der gesellschaftlichen Mitte berufen können, wird Martin von einer Haftstrafe bedroht. Aber antifaschistischer Widerstand ist und bleibt notwendig. Und zwar nicht erst dann, wenn die Bundesregierung durch die neuesten Untaten der Nazis das Ansehen und die Wirtschaft Deutschlands gefährdet sieht. In diesem Zusammenhang werden in einer wahrscheinlich kurzfristigen Debatte Forderungen nach einem starken Staat geäußert, wie z.B. NPD-Verbot und allgemeine Gesetzesverschärfungen. Dabei sind noch Anfang der 90er Jahre die pogromartigen Ausschreitungen des faschistischen Mobs zur Untermauerung für die - fortdauernde -  rassistische Hetze des politischen Establishments und faktische Abschaffung des Asylrechts herangezogen worden und belegen die Heuchelei der aktuellen Bemühungen gegen rechts.

Das nun anstehende zweitinstanzliche Verfahren findet statt, weil sowohl die Verteidigung Martins, die Freispruch fordert, als auch Staatsanwalt König Berufung gegen das Urteil eingelegt hatten; letzterer um seine Forderung nach Verhängung von zwei Jahren Haft ohne Bewährung (!) geltend zu machen.

Die Prozesstermine:
Freitag, 22.09.00 um  9.00 Uhr und am
Montag, 25.09.00 um 11.30 Uhr vor dem
Landgericht Bonn, Wilhelmstr.21, Raum 13B

Spenden zur Unterstützung des Angeklagten werden dringend benötigt:
Konto: Rechtshilfegruppe Wuppertal, Konto-Nr.: 922492, BLZ 33050000, Stichwort: Prozess Bonn

Kontakt: Rechtshilfegruppe Wuppertal, c/o Infoladen, Brunnenstr.41, 42105 Wuppertal, email: rhg@gmx.li







Mitteilung für die Öffentlichkeit

die Prozesstermine gegen den Wuppertaler Antifaschisten, die für den 22./25.9. vor dem Bonner Landgericht angesetzt waren, sind auf  November verschoben worden.
Die Prozesstermine lauten nun:

Montag, 6. November, 9.00 Uhr und
Freitag, 10. November, 11.00 Uhr vor dem
Landgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, Raum 13 B

im Folgenden schicken wir noch einmal den Aufruf zum Prozess mit.

Kriminalisierung eines Wuppertaler Antifaschisten

Kommt zum Berufungsverfahren gegen Martin am 6./10. November nach Bonn!

Am 02.09.1999 wurde Martin aus Wuppertal nach drei Verhandlungstagen vor dem Bonner Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf  eine dreijährige Bewährungsfrist, sowie zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Angeklagt wurde Martin aufgrund des Vorwurfs des schweren Landfriedensbruchs, sowie der gefährlichen Körperverletzung. Konkret wird er beschuldigt, während der Gegendemonstration bezüglich des NPD-Aufmarsches in Bonn am 24.10.1998 einen Polizeibeamten durch einen Flaschenwurf schwer verletzt zu haben. Im Prozess war einziger Belastungszeuge ein Polizeibeamter der Bochumer Bereitschaftspolizei, der behauptete, Martin als Täter identifiziert zu haben. Als Identifikationsmerkmale nannte er Kapuzenpulli, Sonnenbrille und eine "hervorstechende Nase", also eine sehr wage Beschreibung, die auf einen Großteil der DemonstrationsteilnehmerInnen hätte zutreffen können, wobei Martin eine markant „hervorstechende Nase" vermissen lässt. Diesem "Beweis" hinsichtlich Martins vermeintlicher Täterschaft konnte ein lückenloses Alibi entgegengesetzt werden. So wurde durch die Aussage von drei ZeugInnen nachgewiesen, dass sich Martin zur besagten Zeit - als der Flaschenwurf erfolgte - an einer ganz anderen Stelle aufhielt. Dort kümmerte er sich um eine durch die Polizei schwer verletzte Freundin, was nicht zuletzt durch das Einsatzprotokoll des Rettungswagens erwiesen werden konnte. Trotz der eindeutig entlastenden Beweislage berief sich Richter Bröder auf das Konstrukt von Polizei und Staatsanwaltschaft und verurteilte Martin. Ein Verurteilungswille war schnell zu erkennen. So wurden beispielsweise Beweisanträge zur Sichtung vonentlastendem Polizeivideomaterials und zur Vernehmung weiterer Polizeibeamten seitens des Richters abgelehnt, obwohl sogar der Staatsanwalt keine Einwände dagegen hatte.

Eine Aburteilung soll aber nicht nur im juristischen Sinne erfolgen. Nach dem Prozess kam es zu gezielter Stimmungsmache: im Zwischenbericht ´99 des NRW-Verfassungsschutzes wurde vom Prozess gegen Martin berichtet und im Zusammenhang auf die vermeintliche Gefährlichkeit von antifaschistischen Aktivitäten hingewiesen. Hier zeigt sich deutlich, dass versucht wird, jegliche Art von antifaschisti-schem Widerstand zu kriminalisieren und abzuurteilen. Während es alltäglich zu Übergriffen, Überfällen und sogar zu Morden seitens der Nazis kommt (seit der Wiedervereinigung wurden weit mehr als 100 Menschen ermordet), sie immer häufiger mit von der Polizei geschützten Großaufmärschen Präsenz auf den Straßen demonstrieren und sich nicht zuletzt auf den Rassismus aus der gesellschaftlichen Mitte berufen können, wird Martin von einer Haftstrafe bedroht. Aber antifaschistischer Widerstand ist und bleibt notwendig. Und zwar nicht erst dann, wenn die Bundesregierung durch die neuesten Untaten der Nazis das Ansehen und die Wirtschaft Deutschlands gefährdet sieht. In diesem Zusammenhang werden in einer wahrscheinlich kurzfristigen Debatte Forderungen nach einem starken Staat geäußert, wie z.B. NPD-Verbot und allgemeine Gesetzesverschärfungen. Dabei sind noch Anfang der 90er Jahre die pogromartigen Ausschreitungen des faschistischen Mobs zur Untermauerung für die (bis heute fortdauernde) rassistische Hetze und die faktische Abschaffung des Asylrechts seitens des politischen Establishments herangezogen worden und belegen die Heuchelei der aktuellen Bemühungen gegen rechts.

Das nun anstehende zweitinstanzliche Verfahren findet statt, weil sowohl die Verteidigung Martins, die Freispruch fordert, als auch Staatsanwalt König Berufung gegen das Urteil eingelegt hatten; letzterer um seine Forderung nach Verhängung von zwei Jahren Haft ohne Bewährung (!) geltend zu machen.

Die Prozesstermine:
Montag, 6.11.00 um  9.00 Uhr und am
Freitag, 10.11.00 um 11.00 Uhr vor dem
Landgericht Bonn, Wilhelmstr.21, Raum 13B

Spenden zur Unterstützung des Angeklagten werden dringend benötigt:
Konto: Rechtshilfegruppe Wuppertal, Konto-Nr.: 922492, BLZ 33050000, Stichwort: Prozess Bonn
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Es gibt leider nochmals eine Änderung in der Terminplanung im Prozess gegen Martin. Sorry, aber für die Terminplanung des Landgerichts in Bonn sind wir nicht verantwortlich.
Es wäre wünschenswert, wenn Ihr/Sie auch weiterhin dem Verlauf des Verfahrens die gebotene Aufmerksamkeit schenken würdet. Anbei schicken wir nochmals den Text mit dem neuesten Stand des Verfahrens.



Die neuen Termine lauten:
Freitag, 15. Dezember, 9.30 Uhr, Montag, 18. Dezember, 10.00 Uhr
Mittwoch, 20. Dezember, 11.00 Uhr, Freitag, 22. Dezember, 13.00 Uhr
Landgericht Bonn, Wilhelmstr.21, Raum 13 A/B.
 

Kriminalisierung eines Wuppertaler Antifaschisten - Teil 2
Berufungsverfahren gegen Martin wird nach nur einem Verhandlungstag neu angesetzt

Am 6.11. fand vor dem Bonner Landgericht das Berufungsverfahren gegen den Antifaschisten Martin aus Wuppertal statt. Es wurde nach nur einem Verhandlungstag aufgrund formeller Gründe abgebrochen und wurde nun für vier Termine im Dezember neu angesetzt.
Martin war im September ´99 nach drei Verhandlungstagen vor dem Bonner Amtsgericht zu einer Frei-heitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf  eine dreijährige Bewährungsfrist, sowie zu 100 Stunden ge-meinnütziger Arbeit verurteilt worden. Angeklagt wurde Martin aufgrund des Vorwurfs des schweren Landfriedensbruchs, sowie der gefährlichen Körperverletzung. Konkret wurde er beschuldigt, während der Gegendemonstration bezüglich des NPD-Aufmarsches in Bonn am 24.10.1998 einen Polizeibeamten durch einen Flaschenwurf schwer verletzt zu haben.
Der ersten Tag des Berufungsverfahrens hatte zunächst einen dem der ersten Instanz ähnlichen Verlauf: Einziger Belastungszeuge war ein Polizeibeamter der Bochumer Bereitschaftspolizei, der behauptet, Mar-tin als Urheber eines Flaschewurfes, durch den ein Kollege am Oberkiefer schwer verletzt worden sei soll, identifiziert zu haben. Als Identifikationsmerkmale nannte er Kapuzenpulli, Sonnenbrille und markante Gesichtszüge, wobei offenbleibt, wie er diese angesichts der andererseits behaupteten Vermummung gese-hen haben will. Außerdem habe die gesamte obere Bekleidung durchgehend eine dunkle Farbe gehabt - obgleich der Angeklagte, der tatsächlich auf der fraglichen Gegendemonstration gewesen und dort gefilmt worden war, nachweislich einen grünen Pulli und eine blaue Jeansjacke getragen hatte. Diesem an sich schon schwachen „Beweis" hinsichtlich Martins vermeintlicher Täterschaft konnte - ebenfalls wie schon im ersten Prozess - ein lückenloses Alibi entgegengesetzt werden. So wurde durch die Aussage von drei ZeugInnen nachgewiesen, dass sich Martin zur besagten Zeit - als der Flaschenwurf erfolgt war - an einer ganz anderen Stelle aufgehalten hatte. Dort hatte er sich um eine durch die Polizei schwer verletzte Freundin gekümmert. In der ersten Instanz war Martin trotz dieser eindeutigen, für ihn positiven Konstellation verurteilt worden. Wurde damals noch der Antrag auf Sichtung von potenziell entlastendem Videomaterial vom Amtsrichter ohne Begründung abgewiesen, so war dies am 6.11. vor dem Landgericht nicht mehr möglich: Die Verteidigung legte Videoprints von Polizeivideos vor, die sie erst nach dem erst- instanzli-chen Verfahren erhalten hatte. Diese zeigen den Angeklagten während der fraglichen Flaschenwurfszene an einem völlig anderen Ort im Polizeikessel und zwar - exakt den Zeuginnenaussagen entsprechend - mit völlig passivem Verhalten. Der zu den Videoprints gehörige Beweisantrag lautet auf Zulassung der Origi-naldigitalbänder zum Verfahren, um in optimaler Qualität die Nichttäterschaft des Angeklagten und damit die schon allein rein juristische Absurdität dieses Verfahrens zu untermauern. Auf diese unerwartete Situation reagierten Richterin und Staatsanwalt äußerst ungehalten und räumten ein, dass sich nun doch wohl eine etwas andere Sichtweise ergebe und erklärten, zunächst einmal eine Ortsbesichtigung vornehmen zu müssen.
Die Vorstellung eines „kurzen Prozesses", die wohl bei der ursprünglichen Terminierung auf nur zwei Verhandlungstage eine Rolle gespielt haben wird, müssen sich Richterin und Staatsanwalt nun erst einmal aus dem Kopf schlagen. Weil nun aufgrund der Verhinderung mehrerer Prozessbeteiligter nachfolgende Prozesstage nicht mehr fristgerecht terminiert werden konnten, wird die gesamte Berufung neu angesetzt. Die neuen Termine lauten nun:
 

Freitag, 15. Dezember, 9.30 Uhr, Montag, 18. Dezember, 10.00 Uhr
Mittwoch, 20. Dezember, 11.00 Uhr, Freitag, 22. Dezember, 13.00 Uhr
Landgericht Bonn, Wilhelmstr.21, Raum 13 B.
Wenn Ihr kommen wollt, dann erkundigt Euch bitte vorher nach Terminänderungen (per email, siehe unten)!

Spenden zur Unterstützung des Angeklagten werden weiterhin dringend benötigt:
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Kontakt: Rechtshilfegruppe Wuppertal, c/o Infoladen, Brunnenstr.41, 42105 Wuppertal,  email: rhg@gmx.li







Mitteilung für Presse und interessierte Öffentlichkeit

Für Donnerstag, den 04.01. ist die Urteilsverkündung vor dem Bonner Landgericht im Prozess gegen den Wuppertaler Antifaschisten Martin zu erwarten.
An nun insgesamt vier Verhandlungstagen in der Berufungsinstanz hat die Verteidigung anhand von entlastenden Zeugenaussagen und Polizeivideos akribisch nachgewiesen, dass der angeklagte Antifaschist, der im Verlauf der antifaschistischen Demonstration gegen den NPD-Aufmarsch am 24.10.98 eine Flasche auf einen Polizeibeamten geworfen haben soll, sich zum Zeitpunkt des Flaschenwurfes an einer völlig anderen Stelle im Polizeikessel befunden hat. Dies war zwar in der ersten Instanz, in der Martin vor einem Jahr zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war, bereits durch mehrere Zeugenaussagen nachgewiesen worden, wurde allerdings aufggrund des offensichtlichen Verurteilungswillen des Amtsrichters für nichtig befunden. Auch diesmal mußte der Angeklagte - entgegen dem  postulierten rechtsstaatlichen Anspruchs  - seine Unschuld nachweisen angesichts einer ohnehin schon äußerst vagen und in vielerlei Hinsicht unstimmigen Aussage des Belastungszeugen, die jeglicher juristischer Belastungssubstanz entbehrte. So nannte der Belastungszeuge als Identifikationsmerkmale Kapuzenpulli, Sonnenbrille und markante Gesichtszüge, wobei offenbleibt, wie er diese angesichts der andererseits behaupteten Vermummung gesehen haben will. Außerdem habe die gesamte obere Bekleidung durchgehend eine dunkle Farbe gehabt - obgleich der Angeklagte, der tatsächlich auf der fraglichen Gegendemonstration gewesen und dort gefilmt worden war, nachweislich einen grünen Pulli und eine blaue Jeansjacke getragen hatte. Zum anderen grenzte der Belastungszeuge den Zeitpunkt des Flaschenwurfes anhand einer Sequenz in einem Polizeivideo auf einen Zeitpunkt ein, an dem  - nachdem es tatsächlich Auseinandersetzungen mit der Polizei gegeben hatte - offensichtlich sich die gesamte Situation wieder beruhigt hatte, was nicht zuletzt auf den Videos zu sehen ist.
Trotz dieser eindeutigen Beweislage zugunsten des Angeklagten plädierte der Staatsanwalt auf Verwerfung der Berufung, d.h. auf Bestätigung der Bewährungsstrafe, die Verteidigung forderte Freispruch für den Angeklagten.

Das Urteil wird nun am Donnerstag, 11.00 Uhr vor dem Landgericht Bonn, Wilhelmstraße 21, Raum 13B verkündet. Wie gehabt ist rege öffentliche Teilnahme am nunmehr (voraussichtlich) letzten Prozesstag erwünscht.

Spenden zur Unterstützung des Angeklagten werden weiterhin dringend benötigt:
Konto: Rechtshilfegruppe Wuppertal, Konto-Nr.: 922492, BLZ 33050000, Stichwort: Prozess Bonn

Kontakt (email): rhg@gmx.li







Wuppertaler Antifaschist vom Bonner Landgericht freigesprochen

Nach nunmehr sechs Prozesstagen in der Berufungsinstanz ist am 04.01.01 der angeklagte Antifaschist Martin aus Wuppertal vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung an einem Polizeibeamten und des Landfriedensbruchs freigesprochen worden. Das Bonner Landgericht hob
damit das Urteil des Amtsgerichts auf, das Martin im September 99 zu einer zehnmonatigen
Bewährungsstrafe verurteilt hatte. Angeklagt wurde Martin aufgrund des Vorwurfs des schweren
Landfriedensbruchs, sowie der gefährlichen Körperverletzung. Konkret wurde er beschuldigt,
während der Gegendemonstration bezüglich des NPD-Aufmarsches in Bonn am 24.10.1998 einen
Polizeibeamten durch einen Flaschenwurf schwer verletzt zu haben.
Mit dem Freispruch geht eine fast eineinhalb Jahre lange Gerichtsfarce zu Ende, die von dem
nahezu  unbedingten Verurteilungswillen gegen einen Antifaschisten geprägt war. So wurde im ersten
Verfahren entlastendes Beweismaterial (Polizeivideos!) zu Verhandlung nicht zu gelassen, Zeuginnenaussagen nicht gewürdigt und auf der Grundlage einer abstrusen und vagen Belastungsaussage eines Polizeibeamten verurteilt. Und auch in der Berufungsinstanz  war die Verteidigung mit einer im engen Sinne politischen Justiz - d.h. einem allem entlastenden Beweismaterial gegenüber ignorantem Staatsanwalt sowie einem an eher be- als entlastendem Material interessierten Gericht - konfrontiert. Letztlich allerdings musste das Gericht unter Vorsitz von Richterin Börger den Angeklagten freisprechen, weil die Verteidigung anhand von Polizeivideos akribisch nachweisen konnte, dass der Angeklagte der fragliche Flaschenwerfer nicht sein konnte, weil er sich zum behaupteten Tatzeitpunkt an anderer Stelle im Polizeikessel aufhielt. Dass vor diesem Hintergrund das Gericht den Angeklagten nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern "nur" aus Zweifel an der Schuld freisprach und an der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen festhielt,
unterstreicht die durchgängige Voreingenommenheit der Justiz in diesem Verfahren.
Es bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft Revision beantragen wird, um damit eine Veruteilung doch noch möglich zu machen. Dennoch ist der Freispruch eine wichtige Zäsur für den angeklagt gewesenen und nicht zuletzt für seine beiden Anwältinnen Anne Mayer und Ingrid Maas, die durch ihre engagierte und hartnäckige Verteidigung das gute Ergebnis überhaupt erst möglich gemacht haben. Außerdem wollen wir uns bei allen bedanken, die Martin im Verlauf des Verfahres z.B. durch Prozesskostenspenden, Begleitung des Verfahrens oder konkrete Hilfestellung (Videoauswertung!) unterstützt haben.
Ewtaig übrig beibende Rechtshilfespenden werden weiterhin kriminalisierten Antifaschisten und Antifaschistinnen zu Gute kommen.

Detaillierte Informationen zum gesamten Prozessverlauf finden sich unter: www.azwuppertal.partisan.net


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