Kriminalisierung eines Wuppertaler Antifaschisten
Berufungsverfahren gegen Martin wird am 22./25. September in Bonn fortgesetzt
Am 02.09.1999 wurde Martin aus Wuppertal nach drei Verhandlungstagen
vor dem Bonner Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt
auf eine dreijährige Bewährungsfrist, sowie zu 100 Stunden
gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Angeklagt wurde Martin aufgrund
des Vorwurfs des schweren Landfriedensbruchs, sowie der gefährlichen
Körperverletzung. Konkret wird er beschuldigt, während der Gegendemonstration
bezüglich des NPD-Aufmarsches in Bonn am 24.10.1998 einen Polizeibeamten
durch einen Flaschenwurf schwer verletzt zu haben.
Im Prozess war einziger Belastungszeuge ein Polizeibeamter der Bochumer
Bereitschaftspolizei, der behauptete, Martin als Täter identifiziert
zu haben. Als Identifikationsmerkmale nannte er Kapuzenpulli, Sonnenbrille
und eine "hervorstechende Nase", also eine sehr wage Beschreibung, die
auf einen Großteil der DemonstrationsteilnehmerInnen hätte zutreffen
können, wobei Martin eine markant "hervorstechende Nase" vermissen
lässt. Diesem "Beweis" hinsichtlich Martins vermeintlicher Täterschaft
konnte ein lückenloses Alibi entgegengesetzt werden. So wurde durch
die Aussage von drei ZeugInnen nachgewiesen, dass sich Martin zur besagten
Zeit - als der Flaschenwurf erfolgte - an einer ganz anderen Stelle aufhielt.
Dort kümmerte er sich um eine durch die Polizei schwer verletzte Freundin,
was nicht zuletzt durch das Einsatzprotokoll des Rettungswagens erwiesen
werden konnte. Trotz der eindeutig entlastenden Beweislage berief sich
Richter Bröder auf das Konstrukt von Polizei und Staatsanwaltschaft
und verurteilte Martin.
Ein Verurteilungswille war schnell zu erkennen. So wurden beispielsweise
Beweisanträge zur Sichtung von entlastendem Polizeivideomaterials
und zur Vernehmung weiterer Polizeibeamten seitens des Richters abgelehnt,
obwohl sogar der Staatsanwalt keine Einwände dagegen hatte.
Eine Aburteilung sollte aber nicht nur im juristischen Sinne erfolgen. Nach dem Prozess kam es zu gezielter Stimmungsmache: im Zwischenbericht ´99 des NRW-Verfassungsschutzes wurde vom Prozess gegen Martin berichtet und im Zusammenhang auf die vermeintliche Gefährlichkeit von antifaschisti-schen Aktivitäten hingewiesen. Hier zeigt sich deutlich, dass versucht wird, jegliche Art von antifaschisti-schem Widerstand zu kriminalisieren und abzuurteilen. Während es alltäglich zu Übergriffen, Überfällen und sogar zu Morden seitens der Nazis kommt (seit der Wiedervereinigung wurden weit mehr als 100 Menschen ermordet), sie immer häufiger mit von der Polizei geschützten Großaufmärschen Präsenz auf den Straßen demonstrieren und sich nicht zuletzt auf den Rassismus aus der gesellschaftlichen Mitte berufen können, wird Martin von einer Haftstrafe bedroht. Aber antifaschistischer Widerstand ist und bleibt notwendig. Und zwar nicht erst dann, wenn die Bundesregierung durch die neuesten Untaten der Nazis das Ansehen und die Wirtschaft Deutschlands gefährdet sieht. In diesem Zusammenhang werden in einer wahrscheinlich kurzfristigen Debatte Forderungen nach einem starken Staat geäußert, wie z.B. NPD-Verbot und allgemeine Gesetzesverschärfungen. Dabei sind noch Anfang der 90er Jahre die pogromartigen Ausschreitungen des faschistischen Mobs zur Untermauerung für die - fortdauernde - rassistische Hetze des politischen Establishments und faktische Abschaffung des Asylrechts herangezogen worden und belegen die Heuchelei der aktuellen Bemühungen gegen rechts.
Das nun anstehende zweitinstanzliche Verfahren findet statt, weil sowohl die Verteidigung Martins, die Freispruch fordert, als auch Staatsanwalt König Berufung gegen das Urteil eingelegt hatten; letzterer um seine Forderung nach Verhängung von zwei Jahren Haft ohne Bewährung (!) geltend zu machen.
Die Prozesstermine:
Freitag, 22.09.00 um 9.00 Uhr und am
Montag, 25.09.00 um 11.30 Uhr vor dem
Landgericht Bonn, Wilhelmstr.21, Raum 13B
Spenden zur Unterstützung des Angeklagten werden dringend benötigt:
Konto: Rechtshilfegruppe Wuppertal, Konto-Nr.: 922492, BLZ 33050000,
Stichwort: Prozess Bonn
Kontakt: Rechtshilfegruppe Wuppertal, c/o Infoladen, Brunnenstr.41,
42105 Wuppertal, email: rhg@gmx.li
die Prozesstermine gegen den Wuppertaler Antifaschisten, die für
den 22./25.9. vor dem Bonner Landgericht angesetzt waren, sind auf
November verschoben worden.
Die Prozesstermine lauten nun:
Montag, 6. November, 9.00 Uhr und
Freitag, 10. November, 11.00 Uhr vor dem
Landgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, Raum 13 B
im Folgenden schicken wir noch einmal den Aufruf zum Prozess mit.
Kriminalisierung eines Wuppertaler Antifaschisten
Kommt zum Berufungsverfahren gegen Martin am 6./10. November nach Bonn!
Am 02.09.1999 wurde Martin aus Wuppertal nach drei Verhandlungstagen vor dem Bonner Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf eine dreijährige Bewährungsfrist, sowie zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Angeklagt wurde Martin aufgrund des Vorwurfs des schweren Landfriedensbruchs, sowie der gefährlichen Körperverletzung. Konkret wird er beschuldigt, während der Gegendemonstration bezüglich des NPD-Aufmarsches in Bonn am 24.10.1998 einen Polizeibeamten durch einen Flaschenwurf schwer verletzt zu haben. Im Prozess war einziger Belastungszeuge ein Polizeibeamter der Bochumer Bereitschaftspolizei, der behauptete, Martin als Täter identifiziert zu haben. Als Identifikationsmerkmale nannte er Kapuzenpulli, Sonnenbrille und eine "hervorstechende Nase", also eine sehr wage Beschreibung, die auf einen Großteil der DemonstrationsteilnehmerInnen hätte zutreffen können, wobei Martin eine markant „hervorstechende Nase" vermissen lässt. Diesem "Beweis" hinsichtlich Martins vermeintlicher Täterschaft konnte ein lückenloses Alibi entgegengesetzt werden. So wurde durch die Aussage von drei ZeugInnen nachgewiesen, dass sich Martin zur besagten Zeit - als der Flaschenwurf erfolgte - an einer ganz anderen Stelle aufhielt. Dort kümmerte er sich um eine durch die Polizei schwer verletzte Freundin, was nicht zuletzt durch das Einsatzprotokoll des Rettungswagens erwiesen werden konnte. Trotz der eindeutig entlastenden Beweislage berief sich Richter Bröder auf das Konstrukt von Polizei und Staatsanwaltschaft und verurteilte Martin. Ein Verurteilungswille war schnell zu erkennen. So wurden beispielsweise Beweisanträge zur Sichtung vonentlastendem Polizeivideomaterials und zur Vernehmung weiterer Polizeibeamten seitens des Richters abgelehnt, obwohl sogar der Staatsanwalt keine Einwände dagegen hatte.
Eine Aburteilung soll aber nicht nur im juristischen Sinne erfolgen. Nach dem Prozess kam es zu gezielter Stimmungsmache: im Zwischenbericht ´99 des NRW-Verfassungsschutzes wurde vom Prozess gegen Martin berichtet und im Zusammenhang auf die vermeintliche Gefährlichkeit von antifaschistischen Aktivitäten hingewiesen. Hier zeigt sich deutlich, dass versucht wird, jegliche Art von antifaschisti-schem Widerstand zu kriminalisieren und abzuurteilen. Während es alltäglich zu Übergriffen, Überfällen und sogar zu Morden seitens der Nazis kommt (seit der Wiedervereinigung wurden weit mehr als 100 Menschen ermordet), sie immer häufiger mit von der Polizei geschützten Großaufmärschen Präsenz auf den Straßen demonstrieren und sich nicht zuletzt auf den Rassismus aus der gesellschaftlichen Mitte berufen können, wird Martin von einer Haftstrafe bedroht. Aber antifaschistischer Widerstand ist und bleibt notwendig. Und zwar nicht erst dann, wenn die Bundesregierung durch die neuesten Untaten der Nazis das Ansehen und die Wirtschaft Deutschlands gefährdet sieht. In diesem Zusammenhang werden in einer wahrscheinlich kurzfristigen Debatte Forderungen nach einem starken Staat geäußert, wie z.B. NPD-Verbot und allgemeine Gesetzesverschärfungen. Dabei sind noch Anfang der 90er Jahre die pogromartigen Ausschreitungen des faschistischen Mobs zur Untermauerung für die (bis heute fortdauernde) rassistische Hetze und die faktische Abschaffung des Asylrechts seitens des politischen Establishments herangezogen worden und belegen die Heuchelei der aktuellen Bemühungen gegen rechts.
Das nun anstehende zweitinstanzliche Verfahren findet statt, weil sowohl
die Verteidigung Martins, die Freispruch fordert, als auch Staatsanwalt
König Berufung gegen das Urteil eingelegt hatten; letzterer um seine
Forderung nach Verhängung von zwei Jahren Haft ohne Bewährung
(!) geltend zu machen.
Die Prozesstermine:
Montag, 6.11.00 um 9.00 Uhr und am
Freitag, 10.11.00 um 11.00 Uhr vor dem
Landgericht Bonn, Wilhelmstr.21, Raum 13B
Spenden zur Unterstützung des Angeklagten werden dringend benötigt:
Konto: Rechtshilfegruppe Wuppertal, Konto-Nr.: 922492, BLZ 33050000,
Stichwort: Prozess Bonn
Kontakt: Rechtshilfegruppe Wuppertal, c/o Infoladen, Brunnenstr.41,
42105 Wuppertal, email: rhg@gmx.li
Kriminalisierung eines Wuppertaler Antifaschisten -
Teil 2
Berufungsverfahren gegen Martin wird nach nur einem Verhandlungstag
neu angesetzt
Am 6.11. fand vor dem Bonner Landgericht das Berufungsverfahren gegen
den Antifaschisten Martin aus Wuppertal statt. Es wurde nach nur einem
Verhandlungstag aufgrund formeller Gründe abgebrochen und wurde nun
für vier Termine im Dezember neu angesetzt.
Martin war im September ´99 nach drei Verhandlungstagen vor dem
Bonner Amtsgericht zu einer Frei-heitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt
auf eine dreijährige Bewährungsfrist, sowie zu 100 Stunden
ge-meinnütziger Arbeit verurteilt worden. Angeklagt wurde Martin aufgrund
des Vorwurfs des schweren Landfriedensbruchs, sowie der gefährlichen
Körperverletzung. Konkret wurde er beschuldigt, während der Gegendemonstration
bezüglich des NPD-Aufmarsches in Bonn am 24.10.1998 einen Polizeibeamten
durch einen Flaschenwurf schwer verletzt zu haben.
Der ersten Tag des Berufungsverfahrens hatte zunächst einen dem
der ersten Instanz ähnlichen Verlauf: Einziger Belastungszeuge war
ein Polizeibeamter der Bochumer Bereitschaftspolizei, der behauptet, Mar-tin
als Urheber eines Flaschewurfes, durch den ein Kollege am Oberkiefer schwer
verletzt worden sei soll, identifiziert zu haben. Als Identifikationsmerkmale
nannte er Kapuzenpulli, Sonnenbrille und markante Gesichtszüge, wobei
offenbleibt, wie er diese angesichts der andererseits behaupteten Vermummung
gese-hen haben will. Außerdem habe die gesamte obere Bekleidung durchgehend
eine dunkle Farbe gehabt - obgleich der Angeklagte, der tatsächlich
auf der fraglichen Gegendemonstration gewesen und dort gefilmt worden war,
nachweislich einen grünen Pulli und eine blaue Jeansjacke getragen
hatte. Diesem an sich schon schwachen „Beweis" hinsichtlich Martins vermeintlicher
Täterschaft konnte - ebenfalls wie schon im ersten Prozess - ein lückenloses
Alibi entgegengesetzt werden. So wurde durch die Aussage von drei ZeugInnen
nachgewiesen, dass sich Martin zur besagten Zeit - als der Flaschenwurf
erfolgt war - an einer ganz anderen Stelle aufgehalten hatte. Dort hatte
er sich um eine durch die Polizei schwer verletzte Freundin gekümmert.
In der ersten Instanz war Martin trotz dieser eindeutigen, für ihn
positiven Konstellation verurteilt worden. Wurde damals noch der Antrag
auf Sichtung von potenziell entlastendem Videomaterial vom Amtsrichter
ohne Begründung abgewiesen, so war dies am 6.11. vor dem Landgericht
nicht mehr möglich: Die Verteidigung legte Videoprints von Polizeivideos
vor, die sie erst nach dem erst- instanzli-chen Verfahren erhalten hatte.
Diese zeigen den Angeklagten während der fraglichen Flaschenwurfszene
an einem völlig anderen Ort im Polizeikessel und zwar - exakt den
Zeuginnenaussagen entsprechend - mit völlig passivem Verhalten. Der
zu den Videoprints gehörige Beweisantrag lautet auf Zulassung der
Origi-naldigitalbänder zum Verfahren, um in optimaler Qualität
die Nichttäterschaft des Angeklagten und damit die schon allein rein
juristische Absurdität dieses Verfahrens zu untermauern. Auf diese
unerwartete Situation reagierten Richterin und Staatsanwalt äußerst
ungehalten und räumten ein, dass sich nun doch wohl eine etwas andere
Sichtweise ergebe und erklärten, zunächst einmal eine Ortsbesichtigung
vornehmen zu müssen.
Die Vorstellung eines „kurzen Prozesses", die wohl bei der ursprünglichen
Terminierung auf nur zwei Verhandlungstage eine Rolle gespielt haben wird,
müssen sich Richterin und Staatsanwalt nun erst einmal aus dem Kopf
schlagen. Weil nun aufgrund der Verhinderung mehrerer Prozessbeteiligter
nachfolgende Prozesstage nicht mehr fristgerecht terminiert werden konnten,
wird die gesamte Berufung neu angesetzt. Die neuen Termine lauten nun:
Freitag, 15. Dezember, 9.30 Uhr, Montag,
18. Dezember, 10.00
Uhr
Wenn Ihr kommen wollt, dann erkundigt Euch bitte vorher nach
Terminänderungen (per email, siehe unten)!
Mittwoch, 20. Dezember, 11.00 Uhr, Freitag, 22. Dezember, 13.00
Uhr
Landgericht Bonn, Wilhelmstr.21, Raum 13 B.
Spenden zur Unterstützung des Angeklagten werden weiterhin dringend
benötigt:
Konto: Rechtshilfegruppe Wuppertal, Konto-Nr.: 922492, BLZ 33050000,
Stichwort: Prozess Bonn
Kontakt: Rechtshilfegruppe Wuppertal, c/o Infoladen, Brunnenstr.41,
42105 Wuppertal, email: rhg@gmx.li
Für Donnerstag, den 04.01. ist die Urteilsverkündung vor dem
Bonner Landgericht im Prozess gegen den Wuppertaler Antifaschisten Martin
zu erwarten.
Das Urteil wird nun am Donnerstag, 11.00 Uhr vor dem Landgericht
Bonn, Wilhelmstraße 21, Raum 13B verkündet. Wie gehabt ist rege
öffentliche Teilnahme am nunmehr (voraussichtlich) letzten Prozesstag
erwünscht.
An nun insgesamt vier Verhandlungstagen in der Berufungsinstanz hat
die Verteidigung anhand von entlastenden Zeugenaussagen und Polizeivideos
akribisch nachgewiesen, dass der angeklagte Antifaschist, der im Verlauf
der antifaschistischen Demonstration gegen den NPD-Aufmarsch am 24.10.98
eine Flasche auf einen Polizeibeamten geworfen haben soll, sich zum Zeitpunkt
des Flaschenwurfes an einer völlig anderen Stelle im Polizeikessel
befunden hat. Dies war zwar in der ersten Instanz, in der Martin vor einem
Jahr zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war,
bereits durch mehrere Zeugenaussagen nachgewiesen worden, wurde allerdings
aufggrund des offensichtlichen Verurteilungswillen des Amtsrichters für
nichtig befunden. Auch diesmal mußte der Angeklagte - entgegen dem
postulierten rechtsstaatlichen Anspruchs - seine Unschuld nachweisen
angesichts einer ohnehin schon äußerst vagen und in vielerlei
Hinsicht unstimmigen Aussage des Belastungszeugen, die jeglicher juristischer
Belastungssubstanz entbehrte. So nannte der Belastungszeuge als Identifikationsmerkmale
Kapuzenpulli, Sonnenbrille und markante Gesichtszüge, wobei offenbleibt,
wie er diese angesichts der andererseits behaupteten Vermummung gesehen
haben will. Außerdem habe die gesamte obere Bekleidung durchgehend
eine dunkle Farbe gehabt - obgleich der Angeklagte, der tatsächlich
auf der fraglichen Gegendemonstration gewesen und dort gefilmt worden war,
nachweislich einen grünen Pulli und eine blaue Jeansjacke getragen
hatte. Zum anderen grenzte der Belastungszeuge den Zeitpunkt des Flaschenwurfes
anhand einer Sequenz in einem Polizeivideo auf einen Zeitpunkt ein, an
dem - nachdem es tatsächlich Auseinandersetzungen mit der Polizei
gegeben hatte - offensichtlich sich die gesamte Situation wieder beruhigt
hatte, was nicht zuletzt auf den Videos zu sehen ist.
Trotz dieser eindeutigen Beweislage zugunsten des Angeklagten plädierte
der Staatsanwalt auf Verwerfung der Berufung, d.h. auf Bestätigung
der Bewährungsstrafe, die Verteidigung forderte Freispruch für
den Angeklagten.
Spenden zur Unterstützung des Angeklagten werden weiterhin dringend
benötigt:
Konto: Rechtshilfegruppe Wuppertal, Konto-Nr.: 922492, BLZ 33050000,
Stichwort: Prozess Bonn
Kontakt (email): rhg@gmx.li
Nach nunmehr sechs Prozesstagen in der Berufungsinstanz ist am 04.01.01
der angeklagte Antifaschist Martin aus Wuppertal vom Vorwurf der gefährlichen
Körperverletzung an einem Polizeibeamten und des Landfriedensbruchs
freigesprochen worden. Das Bonner Landgericht hob
damit das Urteil des Amtsgerichts auf, das Martin im September 99 zu
einer zehnmonatigen
Bewährungsstrafe verurteilt hatte. Angeklagt wurde Martin aufgrund
des Vorwurfs des schweren
Landfriedensbruchs, sowie der gefährlichen Körperverletzung.
Konkret wurde er beschuldigt,
während der Gegendemonstration bezüglich des NPD-Aufmarsches
in Bonn am 24.10.1998 einen
Polizeibeamten durch einen Flaschenwurf schwer verletzt zu haben.
Mit dem Freispruch geht eine fast eineinhalb Jahre lange Gerichtsfarce
zu Ende, die von dem
nahezu unbedingten Verurteilungswillen gegen einen Antifaschisten
geprägt war. So wurde im ersten
Verfahren entlastendes Beweismaterial (Polizeivideos!) zu Verhandlung
nicht zu gelassen, Zeuginnenaussagen nicht gewürdigt und auf der Grundlage
einer abstrusen und vagen Belastungsaussage eines Polizeibeamten verurteilt.
Und auch in der Berufungsinstanz war die Verteidigung mit einer im
engen Sinne politischen Justiz - d.h. einem allem entlastenden Beweismaterial
gegenüber ignorantem Staatsanwalt sowie einem an eher be- als entlastendem
Material interessierten Gericht - konfrontiert. Letztlich allerdings musste
das Gericht unter Vorsitz von Richterin Börger den Angeklagten freisprechen,
weil die Verteidigung anhand von Polizeivideos akribisch nachweisen konnte,
dass der Angeklagte der fragliche Flaschenwerfer nicht sein konnte, weil
er sich zum behaupteten Tatzeitpunkt an anderer Stelle im Polizeikessel
aufhielt. Dass vor diesem Hintergrund das Gericht den Angeklagten nicht
wegen erwiesener Unschuld, sondern "nur" aus Zweifel an der Schuld freisprach
und an der Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen festhielt,
unterstreicht die durchgängige Voreingenommenheit der Justiz in
diesem Verfahren.
Es bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft Revision beantragen
wird, um damit eine Veruteilung doch noch möglich zu machen. Dennoch
ist der Freispruch eine wichtige Zäsur für den angeklagt gewesenen
und nicht zuletzt für seine beiden Anwältinnen Anne Mayer und
Ingrid Maas, die durch ihre engagierte und hartnäckige Verteidigung
das gute Ergebnis überhaupt erst möglich gemacht haben. Außerdem
wollen wir uns bei allen bedanken, die Martin im Verlauf des Verfahres
z.B. durch Prozesskostenspenden, Begleitung des Verfahrens oder konkrete
Hilfestellung (Videoauswertung!) unterstützt haben.
Ewtaig übrig beibende Rechtshilfespenden werden weiterhin kriminalisierten
Antifaschisten und Antifaschistinnen zu Gute kommen.